Land des Monats September: Ägypten

Der ägyptische Markt weist seit Jahren hohe Wachstumsraten aus und gilt im weltweiten Vergleich als eines der reformfreudigsten Länder. Unser aktueller Länderbericht unterstütz Sie bei Ihren Exportgeschäften mit Ägypten und liefert Ihnen Wissenswertes zur Exportfinanzierung und -zahlungen sowie Informationen zu Einfuhrvorschriften und –dokumente. Außerdem halten wir für Sie wichtige Adressen und Kontakte bereit.
Exportkredite
Zinssätze der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft
Variable und feste Zinssätze mit Bindungsfristen (Plafonds A, C und D) sowie Provisionen und Bearbeitungsgebühren: Anfrage bei AKA bzw. Geschäftsbanken.
Forfaitierungen
Die bisher üblichen Richtsätze werden nicht mehr veröffentlicht. Bei Bedarf Anfrage bei Banken unter Angabe von Währung (Euro oder USD), Laufzeit, Fälligkeiten, Besicherung.
Exportkreditgarantien
Informationen AGA-Reporte: www.agaportal.de.
Zahlungsbedingungen
Hinweise:
Zahlung vorwiegend mit Wechsel auf 60 bis 90 Tage, Spesen zu Lasten des Lieferanten.
Bei Verkauf „Kasse gegen Dokumente“ müssen der französischen Bank Versandpapiere auf den Empfänger bzw. französischen Spediteur und Verzollungspapiere vorgelegt werden.
Eigentumsvorbehalt bis zur vollen Zahlung wird – falls schriftlich vereinbart – vor Gericht bei Konkurs bzw. Vergleich anerkannt.
Für alle nichtstaatlichen Einfuhren über EGP 500 Akkreditiv erforderlich.
Auch bei Lieferungen an staatliche Behörden oder Organisationen ist unwiderrufliches, im Ausland bestätigtes Akkreditiv ratsam.
Firmenauskünfte/Inkassodienst
D&B Deutschland GmbH
Havelstr. 9
64295 Darmstadt
Fon: (0 61 51) 1 37 57 77
Fax: (0 61 51) 1 37 56 75
www.dnbgermany.de
Coface Deutschland AG und Coface Kreditversicherung AG
Isaac-Fulda-Allee 1
55124 Mainz
Fon: (0 61 31) 32 30
Fax: (0 61 31) 37 27 66
www.coface.de
Gesellschaft für Internationalen Creditschutz LIC – Deutschland mbH
Wiener Platz 4
51065 Köln
Fon: (02 21) 61 77 37
Fax: (02 21) 61 36 36
www.lic-deutschland.de
Einfuhrvorschriften und -dokumente
Genehmigungen und Beschränkungen
Einfuhrlizenzen:
Mit wenigen Ausnahmen Einfuhr unter Open General License des Importeurs. Negativliste mit ca. 20 Tarifpositionen.
Devisen:
Freier Wechselkurs. Freie Vereinbarung von Zahlungsbedingungen und Zahlungswährung.
Einfuhr- und Zolldokumente
Handelsrechnungen:
Vierfach, englisch oder französisch, mit üblichen Angaben einschließlich Ursprungsland, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Name und vollständige Adresse des Herstellers. Beglaubigung der Handelskammer, danach Legalisierung durch Konsulat. Mehrseitige Dokumente müssen an der oberen linken Ecke umgeknickt, geheftet und über die Ecke mit einem Siegelabdruck der ausstellenden/bescheinigenden Stelle verschlossen/versehen werden. Mehrseitige Dokumente, die nicht verschlossen/versiegelt wurden, werden nicht legalisiert.
Packlisten:
Englisch, französisch oder arabisch, 3fach mit den üblichen Angaben. Sonderbestimmungen für Maschinen, Anlagen und Geräte.
Konnossemente:
Ohne Beglaubigung, 2fach. Order-Konnossemente mit Notify-Adresse zulässig.
Ursprungszeugnisse:
Für alle Lieferungen erforderlich, 2fach, mit Konsular-Legalisierung. Für Lieferungen im Rahmen der Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung kann optional die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED ausgestellt werden. Für Sendungen unter Euro 6.000 ist vom Ausführer nur noch die folgende Erklärung in die Rechnung oder ein anderes Handelsdokument aufzunehmen.
The exporter of the products covered by this document declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of . . . preferential origin.
– cumulation applied with . . . (Name des Landes/der Länder)
– no cumulation applied (Der Text ist immer anzugeben und Nichtzutreffendes zu streichen.)
Zolltarif, Einfuhrabgaben
Zolltarif:
HS – Verzollung nach Transaktions-(CIF-)Wert.
Einfuhrabgaben:
Sales Tax (5, 10 bzw. 15 %); Verbrauchssteuern.
Carnet ATA
Wird nicht verwendet.
Mustersendungen
Warenmuster zollfrei (Wert bis EGP 5.00).
Max. Gewicht: 1 kg.
Verpackung
Heu und Stroh zulässig.
Verpackungsmaterial aus Holz, unabhängig vom Ursprungsland, muss entsprechend den in der ISPM 15 festgelegten Kriterien behandelt und gekennzeichnet sein.
Waren-Nichtabnahme
Während 4 (Luftfrachten im Allgemeinen 3) Monaten im zollamtlichen Lager, danach Versteigerung.
Markierung
Verpackungen sind mit dem Namen des Lieferanten, des Empfängers, und dem Ursprungsland zu versehen. Umverpackungen müssen diese Angaben ebenfalls tragen.
Häfen und Zollfreizonen
Seehäfen:
Alexandria, Port Said, Suez
Flughäfen:
Alexandria, Assuan, Cairo, Port Said, Nueba

Export-Meldepflichten
Ausfuhranmeldung:
(3fach) ab Euro 1.000 Versandwert.
Zahlungsmeldungen an Landeszentralbank (meist durch Geschäftsbank des Exporteurs erledigt).
Dual-use-Güter
Gemäß EU-VO No. 3381/94 und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist für die im Anhang IV des Beschlusses 94/242/GASP zur EG-VO bzw. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste der AWV aufgeführten Waren, Fertigungsunterlagen, Technologien und Softwareprogramme eine Einzel- oder Globalgenehmigung für die Ausfuhr erforderlich.
Weitere Informationen zur Einfuhr
Besondere Bestimmungen:
– Tiere, Fleisch- und Fischkonserven: Veterinärzertifikat.
– Lebensmittel: staatliche Zulassung der Lieferanten und Sanitätszertifikat mit
Konsularbeglaubigung.
– gebrauchte Maschinen: Bestätigung der Handelskammer, dass nicht über 5 Jahre alt.
– Chemikalien, Pharmazie, medizinische Geräte: Registrierungsvorschriften.
– neue Besteuerungen (Sondergenehmigung) für die Einfuhr gefährlicher chemischer
Produkte (145 Substanzen) seit 30. 1. 1999.
Adressen und Kontaktstellen
Botschaften, Konsulate
Deutsche Botschaft in Ägypten
Botschaft von Ägypten in Deutschland
Auslandshandelskammern etc.
Deutsche Auslandshandelskammer
Deutsche Messegesellschaften
Finanz-, Rechts-, Steuerberatung
Adressen der Finanz-, Rechts-, Steuerberatung
Internetadressen
Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer
www.ahkmena.com
(Wirtschaftsklima, Marktanalysen und Geschäftshinweise)
Länderkontakte
www.laenderkontakte.de/aegypten
(Geschäftshinweise, Adressen)
Enterprise-Europe-Network Bayern
http://www.een-bayern.de/een/inhalte/Laender/Afrika/Aegypten/index.html
(Länderinformationen, Statistiken)
Quelle: Export Plus, CD-ROM, Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Köln



