Reform des US-amerikanischen Exportkontrollsystems: Was kommt auf Sie zu?

Als internationaler Wirtschaftsbeteiligter dürfen Sie gespannt sein. Die Reform des US-amerikanischen Exportkontrollsystems steht an und damit geht eine Fülle neuer Gesetzesvorschläge einher. Ein Teil der Reformen betreffen die Güterlisten im US-Exportrecht. Beispielsweise ist das Zusammenlegen der United States Munitions List (USML) mit der Commerce Control List (CCL) geplant.
Erlass, Erstattung und Absehen von der Nacherhebung

Als Zollbeteiligter sind Sie in einigen Fällen daran interessiert, dass die Zollschuld erlischt. Bei vorliegen der entsprechenden Rechtsgrundlagen sind die Erstattung, der Erlass oder ein Absehen von der Nacherhebung der Zollschuld auch möglich. Allerdings müssen Sie dafür die Voraussetzungen, Fristen und Abläufe kennen.
Regelkonformität bei Exportgeschäften beachten!

Als international tätiger Exporteur müssen Sie neben dem nationalen Exportkontrollrecht auch europäische Exportkontrollrechtsregelungen beachten. Darüber hinaus beanspruchen die US-Behörden ein Beachten ihres (Re-)Exportkontrollrechts, auch wenn Ihre Geschäftstätigkeiten keinen direkten und unmittelbaren Bezug zu den Vereinigten Staaten aufweisen. Das liegt an der Sichtweise der US-Administration, ihr Exportkontrollrecht wäre weltweit zuständig. Schnell kann es passieren, dass Sie bei der Vielzahl der zu beachtenden Exportkontrollregeln Fehler machen, die zu straf- wie auch außerstrafrechtlichen Sanktionen führen.
Sinn und Zweck des § 30 OWiG

Wenn Sie als internationaler Wirtschaftsbeteiligter für die Leitung des Betriebs oder Unternehmens einer juristischen Person oder Personenvereinigung verantwortlich sind und in dieser Funktion gegen zollrechtliche Vorschriften verstoßen, müssen Sie mit Sanktionen gemäß §30 OWIG rechnen.
Wozu noch bekannter Versender, wenn schon AEO?

Sollten Sie als internationaler Wirtschaftsbeteiligter der Ansicht sein, dass Sie mit dem Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) auch automatisch den Status des bekannten Versenders (bV) erreicht haben oder diesen nicht zusätzlich benötigen, dann liegen Sie falsch. In Bezug auf die Sicherheit von Personen und Lieferverkehr bestehen deutlich Unterschiede!
Erfolgreiches Auslandsengagement: Gib dem Zufall eine Chance

Was bedeutet eigentlich Globalisierung? Natürlich zunächst die räumliche Weiterentwicklung der Absatzmärkte von Unternehmen – weg vom lokalen Anbieter und hin zum internationalen. Aber auch das Interesse der Verantwortlichen im Unternehmen an anderen Menschen, deren Kultur, Bräuche und Denkweisen. Idealerweise sind außerdem Fremdsprachen- und Betriebswirtschaftskenntnisse vorhanden. Klaus Wende beschreibt eindrucksvoll, was Unternehmen benötigen und wissen sollten, um im Ausland erfolgreich zu sein. Dabei räumt er mit gängigen Klischees auf und hebt einen wichtigen Faktor hervor: Vertrauen!
Gütesiegel „Made inGermany“

Die Kennzeichnung „Made in Germany“ steht für deutsche Wertarbeit und wird von vielen Industriezweigen als Werbemittel für ihre Produkte genutzt. Doch dürfen Sie als deutscher Hersteller diese Warenbezeichnung nicht ohne weiteres verwenden. Sollte Ihr Produkt nicht aus einer rein deutschen Fertigung stammen, ist die geografische Herkunftsangabe falsch und stellt irreführende Werbung dar. Die möglichen Folgen: Eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz.
Effektive Personalsuche chinesischer Fachkräfte

International tätige Unternehmen, die in China Unternehmen besitzen bzw. dort aktiv sind, haben bis dato für Führungspositionen meist so genannte Expats (ausländische Experten) aus in China eingesetzt. Dies schien bisher der sicherste Weg, um einen reibungslosen Auf- und Ausbau ihrer Chinageschäfte zu garantieren. Die Kosten die die Entsendung von Expats verursachen, motivieren die westlichen Unternehmen Fach- und Führungspositionen in China mit lokalen Mitarbeitern besetzen. Bei der Pesonalsuche gilt es jedoch, die richtige Vorgehensweise zu wählen und wichtige Restriktionen und Anforderungen zu beachten.
Unternehmen im Visier der US-Regierung

Der US-Gesetzgeber hat sie als nicht amerikanische Person und Unternehmen im Visier, wenn Sie an Erdölgeschäften mit dem Iran beteiligt sind. Ein Beweis dafür ist, dass die US-Regierung in den letzten Monaten die Durchsetzung der Rechtsvorschriften des CISADA-Gesetzes (Comprehensive Iran Sanctions Accountability and Divestment Act) gegen ausländische Unternehmen erheblich verschärft hat. Darüber hinaus haben Mitglieder des US-Kongresses weitere Gesetzesentwürfe eingereicht, die sich weit über die Landesgrenzen hinaus auswirken sollen.
Die Wahl der richtigen Rechtsordnung

Für Sie als Marktteilnehmer stellt sich oftmals die Frage, ob es vorteilhafter wäre, ihre internationalen Geschäfte dem allgemeinen Trend nach in englischer Sprache und damit nach anglo-amerikanischen Rechtsregeln abzuwickeln oder nach kontinentaler Rechtsordnung – beispielsweise nach deutschem oder französischem Recht.
Können Freihandelsabkommen das US-Wachstum ankurbeln?

Die US-Wirtschaft bedarf neuen Antriebs. Aus diesem Grund beschleunigen die USA unter anderem den Abschluss weiterer Freihandelsabkommen (Free Trade Agreements, FTA). Ihr Ziel ist es über FTA außenpolitisch Märkte durch den Abbau von Handelshemmnissen und die Angleichung von Standards für US-Waren und Dienstleistungen zu öffnen.
License Exception – Verfahrenserleichterungen für Exporteure

Eine License Exception ist eine Verfahrenserleichterung, die Ihnen als Exporteur gestattet, einen grundsätzlich genehmigungspflichtigen Export/Reexport ohne Einholung einer Genehmigung vorzunehmen. Sie ist demnach vergleichbar mit einer Allgemeinen Genehmigung nach deutsch-europäischem Exportkontrollrecht, jedoch sind die Anforderungen unterschiedlich.
Kritik an der Punktwertmethode

Kritiker der Punktwertmethode führen sehr häufig an, dass sie vor allem auf Basis von Schätzungen und Annahmen erstellt wird und somit gar nicht genau genug sein kann, um eine belastbare und verlässliche Entscheidung für wichtige Projekte eines Unternehmens zu treffen. Dagegen sei angeführt, dass auch bei allen anderen betriebswirtschaftlichen Instrumenten für die Bewertung von komplexen Vorhaben, etwa Rentabilitäts- oder Investitionsrechnungen, zu großen Teilen auf Schätzungen und Annahmen zurückgegriffen werden muss.
BSE-Verdacht: Die Pflicht zum Melden einer unbekannten Tatsache!

Gibt es die Pflicht, eine unbekannte Tatsache zu offenbaren? Scheint unwahrscheinlich, aber nach dem BFH ist es im Erstattungsrecht zulässig, ein solches „Verschweigen“ mit einer Sanktion zu belegen. Der Ausführer wird unter Sanktionsdrohung dazu verpflichtet, eine nicht vorhersehbare Rechtsansicht zu vertreten.
Scoring-Methode – Exportgeschäfte sicher bewerten

Für Unternehmen ist es wichtig die Erfolgsaussichten und Risiken bei Geschäftstätigkeiten in fremden Ländern richtig einschätzen und bewerten zu können. Häufig gibt es Unsicherheiten in Bezug auf das Verhalten von Kunden und Wettbewerbern im Ausland. Oder es fehlen wichtige Netzwerke, um schnell Fuß fassen zu können. Umgekehrt bieten aber vor allem Schwellenländer sehr gute Möglichkeiten, Absatz- und Umsatzzahlen zu verbessern und den Gewinn zu erhöhen.
Genehmigungsauflagen für Ersatzteile und Bauteile abgeschafft

Das amerikanische Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) hat jüngst eine neue Richtlinie vorgeschlagen, deren Umsetzung zwei Aspekte der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) ändern würde. Die neue Richtlinie würde die Genehmigungsauflagen für Ersatzteile und Bauteilen abschaffen: 1. für den Export solcher, die von den Vereinigten Staaten aus ins Ausland unter bestimmten Umständen für die Reparatur von zuvor genehmigten Rüstungsgüterfertigteilen amerikanischen Ursprungs im Bestand ausländischer Regierungen versendet wurden. 2. für Rüstungsgüter ...
Spannungsfeld: Sicherheit versus Wettbewerb
Das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Wettbewerb gehört zu den grundlegenden Herausforderungen, denen sich die Exportkontrolle immer wieder stellen muss. Es setzt auch den Rahmen für unsere internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Demzufolge lautete das Thema des diesjährigen Exportkontrolltages: „International Networking“.



