Muster-Protokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

Eine GmbH kann auch durch einer einzelne Person gegründet werden. Die Gründung und Führung dieser Ein-Personen-Gesellschaft unterliegt dabei einigen Besonderheiten.
Da das Organ "Gesellschafterversammlung" nur aus dem Alleingesellschafter besteht, bilden desssen Entschlüsse die Gesellschafterbeschlüsse.

Der Alleingesellschafter kann zugleich der Gschäftsführer sein. Dadurch entsteht die Situation, dass der Geschäftsführer mit sich selbst in der Funktion als Vertreter der Gesellschaft Geschäfte abschließen muss. Um diese an sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verbotenen Insichgeschäfte zu ermöglichen, ist die Satzung (das Gründungsprotokoll) der Gesellschaft entsprechend zu gestalten.

Muster-Protokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

Quelle: Systematischer Praxiskommentar GmbH-R

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