Die verbindliche Zolltarifauskunft schafft Sicherheit

Zolltarifauskunft

Gehören Sie auch zu den Wirtschaftsbeteiligten, die sich über die undurchsichtigen Definitionen und Anmerkungen im Zolltarif förmlich die Haare raufen? Es liegt in diesem Fall nicht an Ihrer mangelnden Kompetenz, denn selbst Zollexperten haben damit zu kämpfen. Richtig problematisch wird es vor allem dann, wenn Sie bei der zolltariflichen Einreihung Ihrer Waren Fehler machen. Eine falsche Einreihung kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen – nicht nur durch das Nachzahlen von Zöllen, sondern auch durch Bußgelder oder den Entzug von Bewilligungen für zollrechtliche Vereinfachungen. Wie können Sie also Sicherheit im Umgang mit dem Zolltarif erhalten? Antwort: Machen Sie Gebrauch von der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA), die die Zollverwaltungen anbieten. So können Sie bestehende Unsicherheiten minimieren und ein Stück weit Kalkulationssicherheit erhalten. Die vZTA bindet alle Zollbehörden der EU gegenüber dem Berechtigten hinsichtlich der zolltariflichen Einreihung der konkret beschriebenen Ware. Diese Bindungswirkung gilt ab dem Zeitpunkt der Erteilung bis zu maximal sechs Jahren. 

Antragsverfahren

Die Erteilung einer vZTA ist grundsätzlich kostenfrei. Bei Auslagen fürbesondere Maßnahmen wie Analysen oder Sachverständigengutachten gilt die Zollkostenverordnung. Kosten entstehen insbesondere dann, wenn chemische Analysen erforderlich sind.In der Praxis ist die gebührenfreie Erteilung der Regelfall.
Der Antrag ist mit dem Vordruck 0307 zu stellen. In Deutschland steht ein elektronischer Vordruck 0307 anwenderfreundlich mit direkter Ausfüllmöglichkeit zur Verfügung.

Link
www.zoll.de 
Vorschriften und Vordrucke  Formularcenter  Zölle  Vordruck 0307

Die Antragsdaten können im xml-Formatauf der eigenen PC-Festplatte gespeichert werden und für den nächsten Antrag wieder hochgeladen werden. Die auszufüllenden Felder des zweiseitigen Antragsvordruckes sind unter den „Allgemeinen Hinweisen“ umfassend beschrieben. Der Antrag ist dann auszudrucken und unterschrieben mit allen erforderlichen Unterlagen an das Hauptzollamt Hannover, Waterloostraße 5, 30169 Hannover zu schicken.

Mehr über das Antragsverfahren liefert der Beitrag: 
"Kalkulationssicherheit durch die verbindliche Zolltarifauskunft" von Gesa Schumann, in: "Der Zoll-Profi!", Ausgabe Januar 2011.

Quelle: Zeitschrift "Der Zoll-Profi!", Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Köln

Bild: © Alterfalter - Fotolia.com

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