Das Non-Disclosure Agreement (NDA) kann effektiv schützen

NDAs sind ein zentraler Bestandteil des Know-how-Schutzes in der betrieblichen Praxis. Aufgrund der zusätzlichen Probleme, die sich aus dem Zusammenspiel mehrerer anwendbarer Rechtsordnungen und aus etwa bestehenden kulturellen Unterschieden ergeben können, ist das NDA bei vielen internationalen Geschäftsaktivitäten unentbehrlich.
Mit einem vergleichsweise geringen Aufwand an Zeit und Kosten kann ein NDA Know-how effektiv schützen. Gleichwohl haben andere Maßnahmen des Know-how-Schutzes weiterhin ihre Berechtigung.
Dies gilt schon deshalb, weil NDAs jeweils nur im Verhältnis zwischen den Parteien gelten und Schutzmaßnahmen gegen den Zugriff Dritter weiterhin ergriffen werden müssen. Zudem kann es sinnvoll sein, nicht allein auf die abschreckende Wirkung eines NDA zu vertrauen, sondern dessen Einhaltung durch geeignete Maßnahmen zu überwachen.
Typische Fallen und Probleme
Der wohl häufigste Fehler bei der Vereinbarung eines NDA ist die unreflektierte Übernahme eines unpassenden Formulars. Wie nachfolgend im Einzelnen zu zeigen sein wird, sind vor Erstellung eines internationalen NDA einige wichtige Fragen zu beantworten. Erst mit diesen Antworten ist es möglich, einen Vertragstext zu erstellen, der den Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls gerecht wird und seine Funktion des Know-how-Schutzes erfüllt.
Ein weiteres wichtiges Problem bei grenzüberschreitenden NDAs ist die Frage des Datenschutzes. Diese stellt sich selbstverständlich nur, wenn zu den auszutauschenden Informationen auch personenbezogene Daten zählen. Personenbezogene Daten sind nach der gesetzlichen Definition des deutschen Datenschutzrechts Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Personenbezogene Daten liegen danach regelmäßig dann vor, wenn Mitarbeiterlisten (etwa im Rahmen einer Unternehmenstransaktion) oder Kundenlisten (jedenfalls dann, wenn persönliche Ansprechpartner beim jeweiligen Kunden genannt werden) ausgetauscht werden.
Aber auch in anderen Fällen ist es denkbar, dass personenbezogene Daten übermittelt werden. Sollen personenbezogene Daten übermittelt werden, sind selbstverständlich alle allgemeinen Anforderungen des jeweils anwendbaren Datenschutzrechts zu berücksichtigen. In grenzüberschreitenden Fällen ist jedoch zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland besonderen Voraussetzungen unterliegt. Dies gilt insbesondere bei einer Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in sog. unsichere Drittstaaten. Darunter sind Länder zu verstehen, die nach der Einschätzung der Europäischen Kommission kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten. Unsichere Drittstaaten sind beispielsweise China und die USA. Der Abschluss eines NDA allein ist in der Regel nicht geeignet, die in derartigen Fällen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen.
Mustervertrag zum Download
Von zentraler Bedeutung für die Erstellung eines NDA ist die korrekte Erfassung des zugrunde liegenden Sachverhalts. Mustervertrag zum Download hier ...
Beachten Sie die Blocking Statutes
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei internationalen NDAs berücksichtigt werden sollte, sind Exportverbote und die sog. Blocking Statutes.
Darüber erfahren Sie mehr in dem Beitrag „Das internationale Non-Disclosure Agreement (NDA) von Florian Vogel, in: Handbuch internationaler Know-how Schutz, herausgegeben von Prof. Dr. Alexander J. Wurzer, Bundesanzeiger Verlagsges. mbH.
Quelle: Handbuch internationaler Know-how Schutz, herausgegeben von Prof. Dr. Alexander J. Wurzer, bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Köln
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